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   BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04   

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https://dejure.org/2004,13883
BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04 (https://dejure.org/2004,13883)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2004 - VIII B 179/04 (https://dejure.org/2004,13883)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - VIII B 179/04 (https://dejure.org/2004,13883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 74 Abs. 2; ; SGB X § 104 Abs. 1 Satz 1; ; SGB X § 104 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2 EStG i. V. mit § 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 1999 V B 162/98, BFH/NV 1999, 1497, sowie vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Hier fehlt es jedoch an der Vergleichbarkeit der beiden Gruppen, da die der Tochter der Klägerin gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt in Bezug auf das Kindergeld, soweit es der Förderung der Familie dient, gleichartig und nachrangig ist (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156, 1157) und somit Gegenstand eines Erstattungsanspruchs gemäß § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sein kann, während es in dem vom VG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall um ein Kind ging, dem Eingliederungshilfe für Behinderte geleistet wurde, welche in Bezug auf das Kindergeld nicht gleichartig ist und für die daher eine Erstattung nach den genannten Vorschriften nicht in Betracht kommt (Bundessozialgericht, Urteil vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2002 2 K 1072/01, juris; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2002 6 K 981/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1315).
  • BFH, 31.05.2000 - IV B 55/99

    Betriebsausgabenabzug - Modernisierungsmaßnahmen - Anschaffungsnaher

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F., vgl. die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 27 f. und § 116 Rz. 31 f.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2000 IV B 55/99, juris).
  • BFH, 25.05.1999 - V B 162/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 1999 V B 162/98, BFH/NV 1999, 1497, sowie vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Hier fehlt es jedoch an der Vergleichbarkeit der beiden Gruppen, da die der Tochter der Klägerin gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt in Bezug auf das Kindergeld, soweit es der Förderung der Familie dient, gleichartig und nachrangig ist (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156, 1157) und somit Gegenstand eines Erstattungsanspruchs gemäß § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sein kann, während es in dem vom VG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall um ein Kind ging, dem Eingliederungshilfe für Behinderte geleistet wurde, welche in Bezug auf das Kindergeld nicht gleichartig ist und für die daher eine Erstattung nach den genannten Vorschriften nicht in Betracht kommt (Bundessozialgericht, Urteil vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2002 2 K 1072/01, juris; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2002 6 K 981/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1315).
  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01

    Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Hier fehlt es jedoch an der Vergleichbarkeit der beiden Gruppen, da die der Tochter der Klägerin gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt in Bezug auf das Kindergeld, soweit es der Förderung der Familie dient, gleichartig und nachrangig ist (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156, 1157) und somit Gegenstand eines Erstattungsanspruchs gemäß § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sein kann, während es in dem vom VG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall um ein Kind ging, dem Eingliederungshilfe für Behinderte geleistet wurde, welche in Bezug auf das Kindergeld nicht gleichartig ist und für die daher eine Erstattung nach den genannten Vorschriften nicht in Betracht kommt (Bundessozialgericht, Urteil vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2002 2 K 1072/01, juris; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2002 6 K 981/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1315).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - 2 K 1072/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung, bzw. Erstattung von

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Hier fehlt es jedoch an der Vergleichbarkeit der beiden Gruppen, da die der Tochter der Klägerin gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt in Bezug auf das Kindergeld, soweit es der Förderung der Familie dient, gleichartig und nachrangig ist (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156, 1157) und somit Gegenstand eines Erstattungsanspruchs gemäß § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sein kann, während es in dem vom VG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall um ein Kind ging, dem Eingliederungshilfe für Behinderte geleistet wurde, welche in Bezug auf das Kindergeld nicht gleichartig ist und für die daher eine Erstattung nach den genannten Vorschriften nicht in Betracht kommt (Bundessozialgericht, Urteil vom 8. April 1992 10 RKg 31/90, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2002 2 K 1072/01, juris; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2002 6 K 981/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1315).
  • VG Schleswig, 30.10.2001 - 10 A 54/01
    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04
    Die Klägerin vergleicht die Situation nicht stationär untergebrachter volljähriger behinderter Kinder (also den hier zu entscheidenden Fall) unter Berufung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig-Holstein mit stationär untergebrachten volljährigen behinderten Kindern (VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Oktober 2001 10 A 54/01, Rechtsdienst der Lebenshilfe 2001, 16).
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